massive-dynamic hat geschrieben: ↑Mi 17. Jan 2024, 23:16
@ All: bitte verbreitet kein Halbwissen!
Ich habe sinngemäß geschrieben, dass in dem Fall, solange die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder ein Gesamteigentümer die Grundgebühren für den Kabelanschluss über ein Sammelinkasso bezahlt - auch zukünftig nach dem 01.07.2024 - im Combi-Tarif faktisch keine eigene Grundgebühren-Komponente mehr in Rechnung gestellt wird. Vielleicht kann das, was ich dazu geschrieben hatte, beim Lesen missverständlich rübergekommen sein, aber es ist kein Halbwissen. Manche verkennen, dass der Gesetzgeber ab 01.07.2024 nicht die Möglichkeit verboten hat, weiterhin Sammelinkasso zu nutzen. Er hat m.W. nur untersagt, die TV-Grundgebühr ab diesem Zeitpunkt pauschal jedem Mieter in Rechnung zu stellen, auch wenn der Mieter selbst gar kein TV über Kabel nutzen will.
Ich hatte mit meiner ursprünglichen Erläuterung gemeint, dass man die TV-Grundgebühr im Fall eines aktiven Sammelinkassos nicht doppelt zu bezahlen hat - ein Mal über die Eigentümergemeinschaft als anteilige Nebenkosten je Wohneinheit und ein weiteres Mal über den Combi-Tarif. Praktisch berechnet PŸUR bei unserer WEG für den Combi-Tarif auch im Fall des Sammelinkassos monatlich den regulären Preis inkl. TV-Grundgebühr, zieht dann aber unmittelbar 10 € wieder als dauerhaften Nachlass ab - zumindest, solange das Sammelinkasso besteht.
Ich habe als Verwaltungsbeirat unserer WEG mit 80 Wohneinheiten im Herbst des letzten Jahres mit unserem PŸUR Key-Accounter etwa 1 1/2 Stunden lang u.a. auch über die zukünftigen vertraglichen Möglichkeiten nach Wegfall des Sammelinkassos gesprochen und dann die Konditionen des Sammelinkassos neu ausverhandelt. Anschließend hat unsere Hausverwaltung der WEG 2 Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Versorgung in Zukunft fortgesetzt werden kann. Die WEG hat sich dann dafür entschieden, das Sammelinkasso auch in Zukunft aufrecht zu erhalten. Bei einer monatlichen TV-Grundgebühr von unter 5 € je Wohneinheit ist die Entscheidung nachvollziehbar.
PŸUR dürfte meiner Einschätzung auch zukünftig durchaus ein gewisses Interesse am Instrument des Sammelinkassos haben. Es dürfte sich mehr lohnen, von jedem Bewohner eines Hauses eine (niedrigere) Grundgebühr zu erhalten als eine höhere Grundgebühr (10 €) nur von einigen.
Praktisch wäre jeder Bewohner unseres Hauses nicht gut beraten, wenn er bei PŸUR keinen Combi-Vertrag, sondern nur einen regulären Speed-Vertrag nutzt: Der Combi-Vertrag, den wir nutzen, ist unter Berücksichtigung der dauerhaften 10 € Beitragsgutschrift selbst mit Verrechnung des zusätzlichen Sammelinkassos real günstiger als ein Vertrag gänzlich ohne TV-Dienste.